Weichenstellung für ein inklusives Schulsystem in NRW
Stellungnahme zur Schulpolitik im Sondierungspapier von CDU und
GRÜNE
Stellungnahme zur Schulpolitik im Sondierungspapier von CDU und
GRÜNE
1920 wurde im Reichsgrundschulgesetz die vierjährige Grundschule als „die für alle gemeinsame Grundschule“ beschlossen. Das demokratische Gründungsversprechen ist bis heute nicht eingelöst worden. Gesellschaftliche Entwicklungen stellen es zudem in Frage und höhlen es aus.
Das NRW-Bündnis Eine Schule für alle spricht sich für den Erhalt der PRIMUS-Schule in Viersen aus.
Das NRW Bündnis eine Schule für alle fordert am europäischen Tag zur Gleichstellung von Menschen mit Behi
Zur Landtagswahl in NRW - Parteien auf dem bildungspolitischen Prüfstand des NRW-Bündnisses Eine Schule für alle
„Das NRW-Bündnis,“ so dessen Sprecherin, Uta Kumar, „möchte genau das erreichen, was Eltern sich für ihre Kinder wünschen, gelingende Bildungsbiografien in unterstützenden allgemeinen Schulen.
Im Januar 2022 hat sich unser Bündnis im Hinblick auf die Landtagswahl im Mai an die bildungspolitischen Sprecher:innen der großen Parteien in NRW gewendet. Wir dokumentieren in diesem Artikel zunächst das Anschreiben, danach den Text des Wahlprüfsteins und zum Schluss die Antworten der bildungspolitischen Sprecher:innen.
An die Bildungspolitischen SprecherInnen von
CDU, DIE GRÜNEN, DIE LINKE, FDP und SPD in NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am Montag, 25.4.2022, findet von 17.00 – 19.00 Uhr online das nächste Forum Inklusive Bildung zum Thema:
Worin unsere Stärke besteht – Eine inklusive Modellschule im sozialen Brennpunkt
mit Reinhard Stähling und Barbara Wenders statt.
Lesung und Diskussion
Obwohl das Schulministerium unter politischem Druck vor der Landtagswahl entschieden hat, den PRIMUS-Schulversuch an den fünf Standorten in NRW für weitere drei Jahre bis 2027/28 zu verlängern, will der Schulträger in Viersen ungeachtet der Folgen vorzeitig aussteigen.
Das Beispiel NRW zeigt, dass ein Schulformwechsel von Förderschulen in allgemeine Schulen trotz des Rechts auf inklusive Bildung faktisch nicht existiert und bildungspolitisch auch nicht gefördert wird.
Selbst Förderschulen mit den Schwerpunkten „Sprache“, „Emotionale und soziale Entwicklung“ sowie „Lernen“ können nur eine klägliche Rückschulungsbilanz vorweisen. Dabei haben sie als sogenannte Durchgangsschulen das Ziel, ihre Schüler: innen erfolgreich in das allgemeine Schulsystem zurückzuführen, aus dem sie ursprünglich kommen.
Entgegen der menschenrechtlichen Verpflichtung zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems wird das Förderschulsystem bildungspolitisch verfestigt und ausgebaut. Die sonderpädagogischen Feststellungsverfahren spielen dabei eine Schlüsselrolle – und sollten abgeschafft werden.