Stellungnahme des NRW-Bündnis zum Aktionsplan NRW-inklusiv

Am 21.1.2022 hat das NRW-Bündnis Eine Schule für alle eine Stellungnahme zum Entwurf des Aktionsplanes NRW-inklusiv abgegeben. Unser Bündnis kritisiert u.a., dass im Aktionsplan der Landesregierung die Allgemeinen Bemerkungen Nr. 4 des CRPD von 2016 „Zum Recht auf inklusive Bildung“ nicht erwähnt werden. Wesentliche Anforderungen zur Umsetzung des Menschenrechts auf inklusive Bildung sind hier klar formuliert:
– Das Recht auf inklusive Bildung ist kein Sonderrecht für Kinder mit
Behinderungen sondern gilt für alle Kinder.

Vom Eigensinn der Kommunen

In einer empirischen Studie hat Prof. Dr. Hans Wocken die Entwicklung der schulischen Inklusion in ausgewählten bayrischen Kommunen untersucht. Da die Behindertenrechtskonvention auch die Kommunen verpflichtet, Aktionspläne zur Inklusion zu entwerfen, hat der Autor diese und weitere empirische Daten analysiert. In der Bilanz kommt der zu dem Ergebnis, dass ein Trend zur schulischen Inklusion, bis auf die Städte München und Tirschenreuth, nicht festgestellt werden kann.

Sonderbeschulung schadet Ausbildungs- und Teilhabechancen

von Brigitte Schumann                         06/2021

Eine bildungssoziologische Studie hat untersucht, ob es für Schulabgängerinnen und -abgänger der Förderschule Lernen, die in der Regel ohne Hauptschulabschluss die Schule verlassen, eine „zweite Chance“ durch den Zugang zu einer beruflichen Ausbildung gibt.

Neu erschienen: Schulreformen 1920-2020. Eine (un)endliche Geschichte?

(red)                                                                      22.06.21

Der siebte Band aus der Schriftenreihe des Bündnisses „Eine für alle – Die inklusive Schule für die Demokratie“ sucht Antworten auf die Frage, warum es in Deutschland so schwierig ist, Schulstruktur und Schulorganisation zu vereinfachen sowie lernfreundlich, inklusiv und effektiv auszugestalten. 

Umschulung auf Förder­schule: UN-Sonderberichterstatter intervenieren

von Brigitte Schumann                                   05/21

Die Vorgehensweise eines Jugendamtes in Rheinland-Pfalz, gegen den Willen einer Alleinerziehenden und ihrer Tochter eine Umschulung aus einer inklusiven Regelschule in eine Förderschule vorzunehmen, hat über eine Petition zwei UN-Sonderberichterstatter auf den Plan gerufen.