Kurze Info zum PRIMUS-Schulversuch: Zum Schuljahr 2013/14 startete PRIMUS im NRW, als Schulversuch zum gemeinsamen Lernen von Klasse 1 bis 10, ohne Bruch nach Klasse 4. PRIMUS, als Zusammenschluss von Primarstufe und Sekundarstufe I, soll erforschen, welche Auswirkungen das längere gemeinsame Lernen auf das Lernverhalten, die Leistungsentwicklung und das Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler hat. Die wissenschaftliche Begleiung hat dazu fortlaufend positive Ergebnisse dokumentiert. Den PRIMUS-Abschlussbericht plant Schulministerin Feller bis zum 30.11.24 im Schulausschuss vorzustellen.

Im Koalitionsvertrag von 2022 vereinbarten CDU und Grüne (Zitat, S.54): „Wir werden nach erfolgreicher Evaluation des Schulversuchs die Primusschulen schulrechtlich absichern. Neue Primusschulen bedürfen einer regionalen Abstimmung." Diese Koalitionsvereinbarung wird von Schulministerin Feller mit dem jetzt vorgelegten Entwurf zum 17. Schulrechtsänderungsgesetz (Titelogo msb nrwl „Gesetz zur Sicherung von umfassenden Bildungsangeboten und zur Stärkung der Qualität von Schule“) nicht umgesetzt. Unter dem Punkt „Fortführung der PRIMUS-Schulen“ werden im Gesetzentwurf zwar Möglichkeiten zur Fortführung der 5 bestehenden PRIMUS-Schulen beschrieben, schulrechtliche Regelungen für weitere PRIMUS-Schulen sucht man im Gesetzentwurf aber vergeblich. Dazu erklärt Uta Kumar, Sprecherin des NRW-Bündnisses Eine Schule für alle: „Die Fortführung der bestehenden PRIMUS-Schulen ist begrüßenswert, aber nicht ausreichend, um die dokumentierten Erfolge des Schulversuchs in die Breite zu tragen.“

Es gibt zahlreiche positive Ergebnisse. Im 2. Bericht der wissenschaftlichen Begleitung ist z.B. nachzulesen (Zitat, S. 36): „Die ersten Abgänger*innen aus PRIMUS erzielen hochwertige Abschlüsse und übertreffen die Schullaufbahnprognosen.“ Uta Kumar ergänzt: „Jedes Kind - leistungsstark oder sozial-kulturell benachteiligt – lernt hier nachweislich sehr erfolgreich. PRIMUS-Schulen haben also das Potenzial die enge Koppelung von Schulerfolg und sozialer Herkunft in Deutschland zu überwinden.“ Die Gründung weiterer PRIMUS-Schulen sollte deshalb ermöglicht werden. Der Umgang der Landesregierung mit den positiven Ergebnissen des PRIMUS-Schulversuchs sei eine herbe Enttäuschung.

Das NRW-Bündnis Eine Schule für alle fordert die Regierung und den Landtag auf, den Entwurf zum 17.Schulrechtsänderungsgesetz im Gesetzgebungsverfahren zu überarbeiten, um die Gründung neuer PRIMUS-Schulen schulrechtlich abzusichern. Gesetzliche Regelungen sollten aber erst nach Vorstellung und Diskussion des PRIMUS-Abschlussberichtes der wissenschaftlichen Begleitung im Landtag erfolgen.

Anlagen: 

- Link zum Koalitionsvertrag https://www.cdu-nrw.de/sites/www.neu.cdu-nrw.de/files/zukunftsvertrag_cdu-grune.pdf 

- Link zum Bericht über die zweite Phase der wissenschaftlichen Begleitung des Schulversuchs PRIMUS https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-5617.pdf