von Brigitte Schumann

Der wissenschaftliche Beirat für den PRIMUS-Schulversuch in NRW hat dringend zu einer vorzeitigen Verlängerung des Schulversuchs geraten, aber das Schulministerium behält die Empfehlungen lieber für sich.

Der PRIMUS-Schulversuch ist 2013 bzw. 2014 an fünf Standorten in NRW für eine Laufzeit von 10 Jahren gestartet, um im Interesse des Landes zu erproben, wie sich durchgängiges gemeinsames Lernen von Klasse 1-10 ohne Selektionsbruch auf die Lernbiografien auswirkt und ob damit der enge Zusammenhang von sozialer Herkunft und Schulerfolg verringert werden kann. 

Bedeutung des wissenschaftlichen Beirats

Neben der wissenschaftlichen Begleitung, die den Schulversuch unterstützt und auswertet, hat Sylvia Löhrmann als Schulministerin der rot-grünen Vorgängerregierung auch einen Beirat zur Politikberatung aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unter der Leitung von Prof. Wilfried Bos für eben diesen Schulversuch eingerichtet.

Nach Auskunft eines Beiratsmitglieds hat der Beirat im Mai 2019 einstimmig eine schriftliche Stellungnahme mit der dringenden Empfehlung an die amtierende Schulministerin Yvonne Gebauer der schwarz-gelben Regierung abgegeben. Diese besagte, den Schulversuch vorzeitig vor seinem schulrechtlichen Auslaufen in 2023 bzw. 2024 zu verlängern und auf weitere Schulstandorte auszuweiten. Der Beirat schließt sich damit dem Votum der wissenschaftlichen Begleitung an.   

Die Brisanz des Dokuments 

Die wissenschaftliche Begleitung hat sich schon 2018 in ihrem Bericht über die erste Phase der wissenschaftlichen Begleitforschung 2014-2017 für dieses Anliegen stark gemacht. Dort heißt es: „Es ist bereits jetzt zu überlegen, wie die Zukunft der Primus-Schulen nach Auslaufen der schulrechtlichen Regelungen ab 2024 bzw. 2023 sichergestellt werden kann.“ Sie begründet das mit dem Hinweis, dass gegenüber Eltern „belastbare Aussagen“ über den Fortbestand nach dem Versuchszeitraum notwendig sind, um einem „Vertrauensverlust“ vorzubeugen. Auf einer Veranstaltung in Münster im April 2019 sprach sich die wissenschaftliche Begleitung auch öffentlich dafür aus.  

Während das Schulministerium sowohl in dem Bericht an den Schulausschuss des Landtags vom 4. Juli 2018 als auch in einem aktuellen  Brief an einen Elternvertreter darauf verweist, dass die Ministerin erst nach Abschluss der zweiten Phase der wissenschaftlichen Begleitung (2017-2021) bis zum 31.Juli 2021 gegenüber dem Schulausschuss Stellung beziehen wird, drängt inzwischen auch die Elternschaft der fünf am Schulversuch beteiligten Schulen übereinstimmend auf klare Bestandsaussagen. Bei einem Treffen von Vertreterinnen und Vertretern der PRIMUS-Schulpflegschaften am 15. November war man sich in dieser politischen Forderung und Zielsetzung einig. In einer öffentlichen bildungspolitischen Veranstaltung in Köln am 23. November wurde der Staatssekretär der Ministerin mit diesem Anliegen aus der Elternschaft konfrontiert, blieb aber eine eindeutige Antwort  schuldig. Eltern wollen jetzt bei den Schulanmeldungen für die PRIMUS-Schule wissen, ob sie ihr Kind an einem Auslaufmodell anmelden oder ob der Schulversuch zuverlässig fortgesetzt wird. Wer will sein Kind schon einer Schule ohne Zukunftsperspektive anvertrauen, wo nicht mehr vorausgesetzt werden kann, dass die Lehrkräfte die bisherige pädagogische Entwicklungs- und Aufbauarbeit hochmotiviert fortsetzen, die der Schulversuch ihnen bislang abverlangt?

Ganz aktuell hat sich der namhafte Inklusionsforscher Prof. Georg Feuserin einem offenen Brief gegenüber dem Ministerpräsidenten, der Schulministerin und den schulpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Landtagsfraktionen für die Verlängerung des Schulversuchs eingesetzt. Er rechnet vor, dass der Schulversuch nicht vor 2028 auslaufen sollte und möglichst aus Gründen einer „akzeptablen Solidität der wissenschaftlichen Erhebung“ eine Laufzeit bis 2038 haben sollte.   

Das Verschweigen der Empfehlung

Am 4. Juli 2018 legte das Ministerium für Schule und Bildung dem Schulausschuss des Landtags einen ergänzenden Bericht zum Schulversuch PRIMUS-Schule vor. Darin heißt es, dass der Bericht der wissenschaftlichen Begleitforschung dem wissenschaftlichen Beirat für den PRIMUS-Schulversuch am 16. Mai 2018 vorgestellt und ausführlich diskutiert wurde, jedoch schriftliche Ausführungen des Beirats zum vorliegenden  Bericht der Begleitforschung dem Ministerium nicht vorliegen.

Nun liegt aber eine Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirats seit Mai 2019 vor und nichts davon ist weitergegeben worden, auch wenn es dazu genügend Gelegenheit im Schulausschuss gegeben hat. Auf Anfrage, warum diese Stellungnahme dem Schulausschuss des Landtags und den beteiligten Schulen vorenthalten werde, heißt es aus dem Ministerium: „Wie alle Stellungnahmen, die das Schulministerium erreichen, werde diese nicht unaufgefordert an Dritte weitergegeben und in diesem Fall gab es auch keinerlei Anforderung von Mitgliedern des Schulausschusses, die ansonsten selbstverständlich erfüllt worden wären. Das Ministerium für Schule und Bildung informiert den Schulausschuss regelmäßig über sämtliche bildungspolitische Vorhaben und Berichtswünsche werden vollumfänglich erfüllt.“

Der Landtag als Bittsteller

Während die beteiligten PRIMUS-Schulen und ihre Elternschaft für das Ministerium nur „Dritte“ sind, die kein Anrecht auf Information und Mitwirkung haben, werden die Mitglieder des zuständigen Landtagsausschusses und damit die politischen Entscheider zu Bittstellern degradiert, denen erst auf ausdrücklichen Wunsch Auskunft gegeben wird. Das ist einem demokratischen Politikverständnis unwürdig. Die Forderung nach unverzüglicher Offenlegung der Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirats muss die politische und gesellschaftliche Antwort darauf sein.

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