Die AfD will die Schulen in Thüringen von dem „Ideologieprojekt“ Inklusion befreien. In Sachsen-Anhalt will die AfD inklusive Bildung „unverzüglich“ beenden. Die etablierte Bildungspolitik in den Ländern und im Bund hat ihren Anteil daran.
Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Nach den derzeitigen Umfragewerten ist die absolute Mehrheit für die AfD nicht ausgeschlossen. Während die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Juni ihren 20. Jahrestag am Sitz der Vereinten Nationen in New York unter dem Titel „From Convention to Commitment“ begeht, drängt sich hierzulande die Frage auf, wie sicher inklusive Bildung vor dem Angriff der AfD in Zukunft sein wird.
Sie ist als Menschenrecht in der UN-BRK verbrieft und diese hat seit 2009 mit der Ratifizierung durch Deutschland den Rang eines Bundesgesetzes. Außerdem ist inklusive Bildung als zentrales Nachhaltigkeitsziel in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen verankert.
Schulische Inklusion in Sachsen-Anhalt
Ein Blick in das Schulgesetz macht die Sonderstellung von Sachsen-Anhalt deutlich. Nur in diesem Bundesland gibt es noch eine gesetzlich verankerte Förderschulpflicht. In §39 heißt es: „Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, sind zum Besuch einer für sie geeigneten Förderschule oder des für sie geeigneten Sonderunterrichts verpflichtet, wenn die entsprechende Förderung nicht in einer Schule einer anderen Schulform erfolgen kann.“ Dass Widerspruch und Anfechtungsklagen gegen eine Förderschulverpflichtung keine aufschiebende Wirkung haben, ist ebenfalls gesetzlich geregelt.
Damit betreibt die CDU-geführte Landesregierung offensiv eine Vorrangpolitik für die Segregation von Kindern mit Behinderungen bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf und verletzt die UN-BRK völlig ungeniert. Wie das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) ausführlich darlegt, ist Deutschland verpflichtet, schnellstmöglich ein inklusives Schulsystem aufzubauen, das Förderschulsystem schrittweise abzubauen und im Sinne des Diskriminierungsverbots den individuellen Rechtsanspruch des einzelnen Kindes auf inklusive Bildung sofort ohne Ressourcenvorbehalt umzusetzen.
Abgesetzte Inklusion
In Sachsen-Anhalt wird das sog. Elternwahlrecht, das in Wahrheit ein Scheinwahlrecht ist und gegen die UN-BRK verstößt, nicht nur durch den in den meisten Bundesländern üblichen Ressourcenvorbehalt eingeschränkt, sondern zusätzlich durch die bestehende Förderschulpflicht. Sie muss im Einzelfall nicht begründet werden.
Darauf konnte sich der amtierende Bildungsminister Jan Riedel berufen, als er Anfang des Jahres mitteilte, er sehe aktuell wenig Spielraum für mehr Inklusion in regulärem Unterricht. Der Fokus solle auf Förderschulen liegen. Riedel begründete dies pauschal mit Lehrermangel. „Für gelingende Inklusion braucht man einen ausreichenden Personalschlüssel und Team-Unterricht. Diese Möglichkeiten haben wir in der aktuellen Personallage aber in den allermeisten Fällen schlicht nicht.“
So einfach wird schulische Inklusion als Menschenrecht in Sachsen-Anhalt komplett ausgehebelt. Leichtes Spiel für die AfD, wenn sie in ihrem „Regierungsprogramm“ daran anknüpfend Inklusion „unverzüglich“ beenden und die Förderschulen ausbauen will. Die Landesregierung und die sie tragenden demokratischen Parteien spielen der AfD mit ihrer Bildungspolitik in die Hände.
Schulische Inklusion in Deutschland
Prof. Hans Wocken hat in seiner neuen Evaluationsstudie (2026) mit dem so einprägsamen wie schonungslosen Titel „Inklusionsdämmerung“ das Fazit gezogen, dass die Inklusion in Deutschland an der Politik gescheitert ist. „Statt eines Systemwechsels etablierte Deutschland eine teure Doppelstruktur, die weder den Ansprüchen der UN-BRK noch dem Recht der betroffenen Kinder auf inklusive Bildung gerecht wird. Die primäre Reformbarriere ist nicht, wie immer wieder behauptet wird, der Mangel an hinlänglichen Ressourcen, sondern der völlig unzureichende gesellschaftliche und politische Wille.“
Der menschenrechtlich geforderte Rückbau der Förderschulen hat bundesweit nicht stattgefunden. Den explosionsartigen Anstieg der Inklusionsquoten kann Wocken nachweislich auf den „diagnostischen Überhang“ zurückführen. Darunter versteht er den maßlosen und willkürlichen Gebrauch der sonderpädagogischen Diagnostik zur Etikettierung von Grundschulkindern als „sonderpädagogisch förderbedürftig“. Das treibt die Inklusionsquoten hoch, verschleiert aber, dass die Inklusion ohne nennenswerte Beteiligung der Förderschule und ihrer Schüler:innen als „Pseudo-Inklusion“ stattfindet.
Was hat die etablierte Bildungspolitik unternommen, um inklusive Bildung menschenrechtskonform im politischen und gesellschaftlichen Bewusstsein fest zu verankern? In der Staatenprüfung 2023 hat der zuständige UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine negative Bilanz gezogen, indem er feststellt: „Der Ausschuss ist besorgt über die unzureichende Verwirklichung der inklusiven Bildung im gesamten Bildungssystem, die Prävalenz von Förderschulen und -klassen und die verschiedenen Barrieren, auf die Kinder mit Behinderungen und ihre Familien stoßen, wenn die Kinder in Regelschulen eingeschult werden und dort ihren Abschluss machen wollen.“
Für die menschenrechtskonforme Umsetzung der UN-BRK hat der Bund trotz der Bildungshoheit der Länder die Gewährleistungspflicht und die Gesamtverantwortung. Die Bundesregierung entzieht sich bis heute ihrer Verantwortung und verweist auf die Zuständigkeit der Länder. Indem sie die Menschenrechtskonvention nicht als verbindliche Handlungsleitung für ihre Politik anerkennt, macht sie inklusive Bildung zum Spielball für die AfD.
Verfälschte Inklusion
Die politischen Bemühungen, das Recht auf inklusive Bildung an das bestehende hochselektive und segregierende Schulsystem anzupassen, haben sich schon in der offiziellen deutschsprachigen Übersetzung der UN-BRK gezeigt. Die bewusst falsche Wiedergabe von „inclusion“ mit dem Begriff „Integration“ ist trotz der Proteste aus der Zivilgesellschaft bis heute von Deutschland nicht korrigiert worden.
Der ehemalige sächsische Bildungsminister Prof. Roland Wöller befand nach dem Inkrafttreten der UN-BRK, dass Deutschland schon ein inklusives Schulsystem habe, weil alle Schüler:innen Zugang zu einem Bildungsangebot hätten. In ihrem Grundsatzbeschluss 2010 zu inklusiver Bildung war es der Kultusministerkonferenz (KMK) ein besonderes Anliegen festzustellen: „Die Behindertenrechtskonvention macht keine Vorgaben darüber, auf welche Weise gemeinsames Lernen zu realisieren ist. Aussagen zur Gliederung des Schulwesens enthält die Konvention nicht.“ Damit war für sie der Status quo des gegliederten Schulsystems strukturell gesichert.
Mit der Verfälschung des Menschenrechts auf inklusive Bildung zum Sonderrecht für Kinder mit Behinderungen konnte die KMK die Zuständigkeit der Sonderpädagogik für inklusive Bildung begründen und ihr das erweiterte sonderpädagogische Aufgabenfeld in den Förderschulen und den allgemeinen Schulen übertragen. Der transformative Anspruch des Menschenrechts auf inklusive Bildung, der allen Kindern das Recht zusichert, in einem inklusiven und ungegliederten Schulsystem gemeinsam zu lernen, wurde mit dem Sonderrecht unsichtbar gemacht und wird bis heute unterlaufen.
Ich finde: Wer – wie die KMK – zum Erhalt des hierarchisch gegliederten Schulsystems inklusive Bildung verfälscht, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, Inklusion zum „Ideologieprojekt“ für die AfD gemacht zu haben.
Die AfD-Strategie
In ihrem „Regierungsprogramm“ diskreditiert die AfD Inklusion „als Experiment an unseren Kindern“. Es sei weder im Interesse der Kinder mit Behinderungen noch der „normal begabten“ Kinder. Sie argumentiert betont behindertenfreundlich und bemängelt, dass Kinder mit Behinderungen im gemeinsamen Unterricht nicht genügend Aufmerksamkeit bekämen und hinter ihren Möglichkeiten zurückblieben. „Gerade behinderte Kinder benötigen eine speziell auf ihre Situation abgestimmte Pädagogik, wie sie nur an Förderschulen möglich ist.“
Diese Argumentation könnte auch von Marco Tullner stammen, der in seiner Amtszeit als CDU-Bildungsminister von Sachsen-Anhalt erklärte: „Förderschulen in Deutschland sind ein hohes Gut, das wir in der Inklusionsdebatte leichtfertig aufs Spiel gesetzt haben. Wir werden auch in Zukunft Förderschulen dringend brauchen.“
Die AfD passt sich dem gängigen Diskurs der Befürworter:innen des Förderschulsystems an und übernimmt die Vorstellung der konservativen Bildungspolitik, wonach die Förderung am besten gelingt, wenn Kinder in homogenen Klassenverbänden unterrichtet werden.
Mit der Diskreditierung der Inklusion als „ideologiegeleitetes Experiment“ empfiehlt sich die AfD den Lehrkräften, die die Inklusion grundsätzlich für nicht sinnvoll halten. Nach der letzten vom VBE in Auftrag gegebenen forsa-Umfrage (2025) gehört dazu ein Drittel der Lehrer:innenschaft.
Aufklärung als Gegenstrategie
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat aktuell eine wissenschaftliche Analyse mit dem Titel „Die AfD – Gefahr für Menschen mit Behinderungen“ veröffentlicht. Als Nationale Menschenrechtsinstitution sieht sie sich verpflichtet, der Verharmlosung der verfassungsfeindlichen AfD als rechtspopulistisch eindringlich entgegenzutreten.
Das DIMR deckt mit der Studie auf, welches Menschen- und Gesellschaftsbild sich hinter der Forderung nach Abschaffung von Inklusion verbirgt, die aus wahltaktischen Gründen auf moderat klingende Argumente zurückgreift und vorgeblich auf den Schutz der Menschen mit Behinderungen abhebt.
Die Studie belegt an Beispielen, dass die Abwertung von Menschen mit Behinderungen manifester Bestandteil des Gedankenguts der Partei ist. Mit völkischen Vorstellungen von einem „gesunden Volkskörper“ schließt sie Menschen aus, die nicht gesund bzw. leistungsfähig sind. Sie verschiebt mit solchen menschenfeindlichen Äußerungen die Grenzen des Sagbaren und macht damit Stimmung gegen Menschen mit Behinderungen.
„Die AfD hat sich seit ihrer Gründung 2013 fortlaufend radikalisiert und ein Ende dieses Radikalisierungsprozesses ist nicht abzusehen. Sie hat sich längst zu einer rechtsextremen und damit verfassungsfeindlichen Partei entwickelt, die ein national-völkisches Menschenbild vertritt. Die Partei zielt darauf ab, die Gültigkeit der Menschenrechte und den Rechtstaat in Deutschland abzuschaffen. Ihr eingeschlagener Kurs interessiert sich bereits vom Grundansatz nicht für den Menschen als Individuum. Er läuft auf eine Gewaltherrschaft hinaus, die sich am Nationalsozialismus orientiert“, heißt es in der Studie.
Die Studie leistet durch Aufklärung einen wichtigen Beitrag inmitten der ideologischen Stimmungsmache der AfD. Ob es gelingt, gegen die AfD in der Landtagswahl zu punkten, ist offen. Die Remigrationspolitik der AfD hat dieser trotz der öffentlichen zivilgesellschaftlichen Proteste bei den letzten Wahlen nicht geschadet.
Politische Umsetzung gesellschaftlicher Inklusion
Der sicherste Schutz vor der AfD und ihren demokratie- und menschenfeindlichen Bestrebungen ist gelebte Inklusion als verfassungs- und menschenrechtlich verbrieftes Recht auf gleiche Menschenwürde in unseren Schulen und in allen gesellschaftlichen Bereichen.
Deshalb muss sich die Zivilgesellschaft, die sich zu Inklusion bekennt, nicht nur von der AfD abgrenzen. Sie muss die demokratischen Parteien in die Verantwortung nehmen und von ihnen die Umsetzung des Menschenrechts auf gesellschaftliche Inklusion jetzt einfordern.
Für den notwendigen bildungs- und gesellschaftspolitischen Kurswechsel ist die Einrichtung einer Enquetekommission durch den Deutschen Bundestag, wie sie von dem Verein „Politik gegen Aussonderung“ (PogA) gefordert wird, eine wichtige Maßnahme.
Die Enquetekommission könnte sowohl einen historischen Beitrag zur politischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung des Unrechts an Menschen mit Behinderungen in Deutschland leisten als auch konkrete Perspektiven einer menschenrechtskonformen gesellschaftlichen Umsetzung der UN-BRK in Deutschland aufzeigen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte wäre ein wichtiger Bündnispartner auf diesem Weg.
Dr. Brigitte Schumann 06/26
