In einer umfassenden Stellungnahme kritisiert die LAG Schulsozialarbeit die Neuausrichtung der schulischen Inklusion durch die Landesregierung. Die LAG hebt die rechtliche Grundlage der Inklusion durch die UN-Konvention und in der Verankerung im Schulgesetz hervor. Besonders kritisiert sie die Regelungen für die Gymnasien: "In dem Erlass zur Neuausrichtung der Inklusion legen Sie die Ausführungsbestimmungen zu Ihren Eckpunkten fest. Dabei fällt auf, dass Sie im Regelschulbereich eine Schule fast vollständig aus der Verantwortung der inklusiven, schulischen Bildung nehmen: das Gymnasium. Während die Schulen des gemeinsamen Lernens insgesamt von der Schulaufsicht (ohne Mitbestimmung der Eltern in der Schulkonferenz) bestimmt werden, können die Gymnasien selbst entscheiden, ob sie inklusive Bildung anbieten. Diese richtet sich dann in der Regel auch nur an zielgleich zu fördernde Schülerinnen und Schüler, die zieldifferente Förderung darf nur nach vorheriger Zustimmung der Schulkonferenz (mit Mitbestimmung der Eltern) angeboten werden." Eltern, die ihre Kinder mit Behinderung an einem wohnortnahen Gymnasium anmelden wollten, seien somit auf das godd will der jeweiligen Schulkonferenz angewiesen.

Darüber hinaus: "Rund 40 % aller Kinder wechseln in Klasse 5 an die Gymnasien. Zählt man noch die Gruppe der behinderten Kinder, die an den Förderschulen beschult werden, hinzu, so werden zukünftig rund die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen in NRW nicht inklusiv beschult. Damit sendet die Landesregierung den Familien, Lehrkräften und Schulleitungen in diesen Schulgemeinden das Signal, dass sie sich nicht um eine qualifizierte inklusive Beschulung und eine zielführende Vorbereitung auf ein Zusammenleben in einer inklusiven Gesellschaft kümmern müssen."

lag schulsozialarbeit

Link zur Stellungnahme: https://www.schulsozialarbeit-nrw.de/aktuelles/stellungnahme-zur-neuausrichtung-der-inklusion/