Blind und taub gegenüber den Menschenrechten - globalmagazinDie Kultusministerkonferenz und die Länder wollen die Bildungsverläufe aller Kinder und Jugendlichen daten- und evidenzbasiert in den Blick nehmen. Ihr Ziel: Das Recht auf Bildung sichern. Mit den aktuellen Plänen wird jedoch das Menschenrecht der Kinder auf Bildung verletzt.

Mit der Implementierung der daten- und evidenzbasierten Schul- und Unterrichtsentwicklung sollen die individuellen Lernstände und Lernverläufe aller Schüler:innen regelmäßig mit standardisierten Screenings und Tests ermittelt und in ihrer Entwicklung überwacht werden. Damit sollen einerseits diejenigen rechtzeitig erkannt und „passgenau“ (sonder-)pädagogisch gefördert werden, die schulische Standards nicht erfüllen. Andererseits sollen auch solche Schüler:innen erreicht werden, deren Lernleistungen hinter ihrem möglichen Optimum zurückbleiben. Der aktuell eingeführte „Schulkompass 2030“ des nordrhein-westfälischen Schulministeriums versteht sich als Umsetzung der datenbasierten Strategie und als Weg zur „Qualitätsentwicklung“ von Schule.  

Bildungspolitische Zielvorstellungen  

Einige Zielvorstellungen der Bildungspolitik sind nachzulesen in der Veröffentlichung „Bessere Bildung 2035“ der Wübben Stiftung.Demnach soll mit der Datenstrategie die Zahl der Schüler:innen, die die Mindeststandards in Deutsch und Mathematik verfehlen, bis 2035 halbiert werden. Die Zahl der Lernenden, die die Regelstandards in Deutsch und Mathematik erfüllt, soll um 20 Prozent erhöht werden. Für die Zielmarke Optimalstandard – also die sogenannte „Leistungsspitze“ – soll eine Steigerung um 30 Prozent in beiden Kompetenzbereichen erreicht werden. Neben der Verbesserung der Lernleistungen soll auch die notorisch enge Kopplung von Bildungserfolg und sozialer Herkunft aufgebrochen werden.

Zusätzlich planen Bund und Länder, die mit einer Schüler-ID verknüpften, pseudonymisierten Individualdaten über die Lernverläufe in einem bundesweiten Bildungsverlaufsregister zu erfassen. Die über längere Zeit erhobenen Daten sollen der Bildungspolitik evidenzbasierte Erkenntnisse zur bedarfs- und wirkungsgerechten Steuerung des Bildungssystems liefern und der Wissenschaft zu Forschungszwecken zur Verfügung stehen.

Das Menschenrecht auf Bildung als Maßstab

Bildung ist seit dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 ein anerkanntes Menschenrecht. Artikel 13 besagt: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. Sie stimmen überein, dass die Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten stärken muss.“ Dieser Wortlaut findet sich auch in der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention wieder, die von der UN-Generalversammlung 1989 bzw. 2006 einstimmig verabschiedet und auch von Deutschland ratifiziert worden sind.

Diese menschenrechtliche Zielbestimmung von Bildung fehlt den aktuellen Vorhaben, die die Bildungspolitik mit Unterstützung von Bildungswissenschaft und privaten Stiftungen ohne Einbezug der Lernenden und Lehrenden sowie der Öffentlichkeit plant.

Stattdessen wird die Ökonomisierung der Bildung weiter verstärkt, die aus Sicht von Kritiker:innen mit den Leistungsstudien PISA, IGLU und TIMSS eingeleitet worden ist, und ihren Ausdruck in der Übernahme betriebswirtschaftlicher, an Output, Standardisierung und Effizienzsteigerung orientierter Handlungslogiken findet.

Es ist meiner Meinung nach evident, dass Bildung mit der Verengung auf das Messbare inhaltlich entleert wird. Die Orientierung und Ausrichtung an kompetenzorientierten Standards erfüllt also nicht das unteilbare Recht auf Bildung, das für alle Kinder auf „die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewusstseins ihrer Würde“ gerichtet sein muss.  

Die Menschenwürde der Kinder als Maßstab

Wie das Deutsche Institut für Menschenrechte herausstellt, erkennt die UN-Kinderrechtskonvention Kinder als Träger:innen eigener subjektiver Rechte an, so auch des Rechts auf Partizipation. Sie sollen in allen Belangen, die sie betreffen, gehört werden. Als Konzept ist Partizipation weit zu verstehen und meint die Teilhabe an allen Aspekten des eigenen und des gemeinschaftlichen Lebens.

Wo bleibt also das Recht auf Partizipation? Die Betroffenen bzw. ihre Selbstvertretungen sind an den Planungen weder beteiligt, noch dazu angehört worden. Haben sie kein Recht auf informationelle Selbstbestimmung über die Erhebung und Verwertung ihrer Daten, die zukünftig in einem Bildungsverlaufsregister gesammelt und abgelegt werden?

Dr. Reinald Eichholz, ehemaliger Kinderbeauftragter der Landesregierung NRW und Mitglied der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, betont in seinen Vorträgen stets, dass die Menschenwürde auch für Kinder unantastbar ist. Sie sei „eine verfassungsrechtlich und völkerrechtlich verbindliche Vorgabe für das gesamte Bildungswesen und zugleich eine moralische Anforderung an alles pädagogische Handeln in der täglichen Praxis“.

Daraus leitet er die Forderung ab, Lernen müsse „biographisch-individuell bestimmt und bewertet werden“. Es gelte zuzulassen, „dass die konkreten Ziele und Wege in der pädagogischen Praxis von dem einzelnen jungen Menschen her entwickelt werden“. Leistungsstandards und Noten, die unterschiedliche Kinder miteinander in Vergleich setzen, sind für ihn schwerlich mit der Menschenwürde der Kinder und Jugendlichen in Einklang zu bringen.

Wenn zukünftig regelmäßig individuelle Lernverläufe standardisiert getestet, diagnostisch ausgewertet, datenbasiert gesteuert und für evidenzbasierte pädagogische und bildungspolitische Entscheidungen verfügbar gemacht werden, werden aus seiner Sicht die Rechte der Kinder und Jugendlichen als Subjekte ihrer eigenaktiven und eigenwirksamen Lernentwicklung verletzt.

Gegen frühe Aufteilung und für inklusive Bildung

Der zuständige UN-Fachausschuss für die Umsetzung der Kinderrechtskonvention hat schon 2014 den Vertragsstaat Deutschland aufgefordert, eine Revision der frühen strukturellen Aufteilung vorzunehmen, um das Schulsystem inklusiver zu gestalten. „Undertake a revision of the current education system dividing students in various tracks at a very early stage, and make it more inclusive“, heißt es im Original.

Dabei bezieht sich der UN-Fachausschuss ausdrücklich auf den Bericht von Prof. Vernor Munoz, der 2006 in offizieller Funktion als Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Recht auf Bildung Deutschland einen Besuch abstattete. Er befand in seinem Bericht an den Menschenrechtsrat, dass eine nationale Debatte über den Zusammenhang zwischen dem Bildungssystem und den Phänomenen der Exklusion und Marginalisierung insbesondere von Schüler:innen in Armut, mit Migrationshintergrund und Behinderungen geführt werden müsse . In diesem Zusammenhang sei auch die Funktion des mehrgliedrigen Schulsystems zu überprüfen.

Die bildungspolitischen Reaktionen waren damals von Ablehnung und Arroganz gekennzeichnet. Bis heute sind die Empfehlungen des UN-Fachausschusses und des UN-Sonderberichterstatters bildungspolitisch nicht umgesetzt worden.

Verwirklichung des Rechts auf inklusive Bildung in einer Schule für alle

Der UN-Fachausschuss für die Kinderrechte hat mit seiner Empfehlung den Zusammenhang zwischen der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention, zwischen Inklusion und der Struktur einer Schule für alle hergestellt.

Reinald Eichholz hat den Zusammenhang in seinem Vortrag im Rahmen der Norderneyer Gespräche, organsiert von der Outlaw-Stiftung für Kinderrechte im Jahr 2020, so gefasst: „Von Geburt an sind wir existenziell auf Gemeinschaft angewiesen. Menschenwürde ist immer die Anerkennung, die der Mensch als Individualität in der Gemeinschaft findet“. Daher muss, so seine Schlussfolgerung, „in der Schulgemeinschaft eine alle widerspiegelnde Vielfalt leben, in der jeder und jede die Chance hat, einen förderlichen Lebenszusammenhang zu finden.“

Der UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat in seinem Kommentar Nr. 4 über das Recht auf inklusive Bildung explizit formuliert, was verändert werden muss, damit inklusive Bildung von allen Lernenden erlebt werden kann. Dort heißt es: „Inklusion beinhaltet den Prozess einer systemischen Reform, die einen Wandel und Veränderungen in Bezug auf den Inhalt, die Lehrmethoden, Ansätze, Strukturen und Strategien im Bildungsbereich verkörpert, um Barrieren mit dem Ziel zu überwinden, allen Lernenden einer entsprechenden Altersgruppe eine auf Chancengleichheit und Teilhabe beruhende Lernerfahrung und Umgebung zuteilwerden zu lassen, die ihren Möglichkeiten und Vorlieben am besten entspricht.“

Mit der datenbasierten Steuerung des Bildungssystems sind diese Veränderung und dieses Ziel meiner Ansicht nach nicht zu erreichen.

Angesichts der negativen bildungspolitischen Gesamtbilanz im Spiegel der menschenrechtlichen Verpflichtungen ist für mich offensichtlich, dass die Bildungspolitik ihre datenbasierte Bildungsstrategie und die Planungen für ein Bildungsverlaufsregister aufgeben muss, will sie die Kinderrechte zukünftig erfüllen.

Dr. Brigitte Schumann    01/2026