1. Leitbild

In einer Schule für alle sind alle Kinder willkommen. Sie stärkt das Individuum und befähigt zur aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Sie orientiert sich am humanistischen Menschenbild, an den Grundsätzen einer demokratischen Gesellschaft und den allgemeinen Menschenrechten. Sie ist den Kinderrechten und den Rechten der Menschen mit Behinderungen verpflichtet, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention und der UN- Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung festgelegt sind.

Das bedeutet:

  • Die Schule für alle ist inklusiv
    Sie ist barrierefrei, alle Kinder gehören dazu. Alle Kinder lernen miteinander und voneinander. Achtung, Wertschätzung und Ermutigung prägen den Umgang miteinander. Jedes Kind wird in seiner Individualität angenommen und gebildet. Die Schule trägt Verantwortung für den Lernerfolg aller Kinder.
  • Die Schule für alle ist demokratisch und partizipativ
    Die Kinder lernen Demokratie und Solidarität zu leben. Die Schule befähigt die Kinder zu Kritikfähigkeit und zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen. Die Kinder sind Subjekte ihrer Lernprozesse und werden an allen Entscheidungen des Schullebens und des Unterrichts beteiligt. In der Verantwortung für sich, für andere und für das eigene Lernen werden sie bestmöglich von der Schule unterstützt.
  • Die Schule für alle ist Lern- und Lebensort
    Für jedes Kind sichert sie gleiche Bildungschancen unabhängig von Elternhaus und Einkommen, sozialer sowie kultureller Herkunft und individuellen Fähigkeiten. Sie ist Ort des Lernens aber zugleich Lebens- und Erfahrungsraum. Sie ist wohnortnah, eingebunden in den Stadtteil bzw. das Wohnumfeld der Kinder und orientiert sich an ihren Bedürfnissen und Lebenslagen.

2. Leitlinien für die Schul- und die Unterrichtsorganisation

  • Die Schule für alle umfasst 10 gemeinsame Lernjahre.
    Sie setzt sich zusammen aus der Primarstufe mit den Jahrgängen 1-6 und der Sekundarstufe I mit den Jahrgängen 7-10. Sie ist als pädagogische Einheit konzipiert und in der Regel auch als organisatorische Einheit zu realisieren.
  • Eine Trennung in verschiedene Bildungsgänge in der Sekundarstufe I entfällt.
    Das lernfördernde Potential heterogener Gruppen wird genutzt für eine ganzheitliche Persönlichkeitsbildung.
  • Alle SchülerInnen beenden die Sekundarstufe I mit einem Abschluss, der die individuellen Kompetenzen dokumentiert.
    Ihren erworbenen Kompetenzen und unterschiedlichen Neigungen entsprechend haben die SchülerInnen danach die Wahl zwischen berufsbildenden oder allgemeinbildenden Bildungsgängen in der Sekundarstufe II, die in der Regel in eigenständigen Oberstufenzentren organisiert sind. Schülern und Schülerinnen mit Behinderungen wird durch individuelle Unterstützung ermöglicht, den Bildungsgang ihrer Wahl erfolgreich abzuschließen.
  • Es ist normal, verschieden zu sein. Binnendifferenzierung ist Unterrichtsprinzip.
    Alle Kinder lernen auf der Grundlage eines gemeinsamen Curriculums nach individuellen Lernplänen ohne äußere Fachleistungsdifferenzierung/Niveaukurse. Der gemeinsame Unterricht erfolgt z.B. über eine differenzierte Aufgabenkultur und kooperative Lernformen, über Offenen Unterricht und Projekte. Freiräume für selbstbestimmtes Lernen und Förderunterricht ergänzen das Lernangebot.
  • Ziffernnoten und Klassenwiederholungen gibt es nicht.
    Leistungsbewertung dient der Stärkung individueller Lernentwicklung und Leistungsbereitschaft. Deshalb treten an die Stelle von Ziffernnoten Lernberichte, die sich an der individuellen Lernentwicklung und individuell vereinbarten Lernzielen orientieren. Diese Lernberichte werden ergänzt durch unterschiedliche Formen der SchülerInnenselbsteinschätzung und regelmäßige LehrerInnen-SchülerInnen-Elterngespräche.
  • Die Schule wird kostenfreie Ganztagsschule.
    Nur in der Ganztagsschule kann eine wünschenswerte Rhythmisierung des Schulalltags, eine Entzerrung der Unterrichtsangebote und der Anspruch ganzheitlicher Bildung erfüllt werden.
  • Die Schule öffnet sich zum Stadtteil.
    Sie ist vernetzt mit außerschulischen Institutionen. Sie beteiligt Experten von außen und übernimmt Aufgaben im sozialen Umfeld der Schule.
  • Jede Schule erhält eine angemessene personelle und materielle Ausstattung.
    Eine angenehme und förderliche Lernumgebung ermöglicht erfolgreiches Lernen. Kleine Lerngruppen, Doppelbesetzung im Unterricht und Lernmittelfreiheit sind selbstverständlich. SonderpädagogInnen, SozialpädagogInnen, SchulpsychologInnen und AssistentInnen sind fester Bestandteil des Kollegiums. Sie arbeiten als multiprofessionelle Teams zusammen.Unterschiedliche soziale und materielle Ausgangslagen der Schulen erfordern eine differenzierte Mittelzuweisung.

3. Rahmenbedingungen

  • Schulische Bildung und Erziehung sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe in staatlicher und kommunaler Verantwortung.
  • Bund, Land und Kommunen verpflichten sich, die Bildungsinvestitionen mindestens auf den OECD Durchschnittswert zu erhöhen.
  • Die Lehreraus- und -fortbildung wird an den Zielen einer Schule für alle ausgerichtet.
  • Die Zuständigkeit der Schulträger für die Entwicklung, Ausgestaltung und Vernetzung des lokale und regionalen Bildungsangebots wird erweitert.
    Der Schulträger sorgt für den Aufbau vielfältiger Unterstützungssysteme für die Schule. Die Kooperation der Schule mit den kommunalen Diensten wird institutionalisiert. Die Steuerung der lokalen/regionalen Bildungsentwicklung erfolgt auf der Grundlage einer umfassenden Bildungsberichterstattung.
  • Jede Schule erhält größtmögliche Eigenverantwortung zur Erfüllung ihres pädagogischen Auftrags.
    Sie kann z.B. über die Gestaltung der Ganztagsschule ebenso entscheiden wie über die Einrichtung von jahrgangs- und fächerübergreifenden Unterricht, die Ausgestaltung der Stundentafel oder Formen der Leistungsüberprüfung. Sie ist verantwortlich für eine kontinuierliche Organisations- und Personalentwicklung. Die Beteiligten ­ die Schulleitung, das Kollegium, SchülerInnen und Eltern, entscheiden demokratisch über die Belange in der Schule.