Zahlreiche zivilgesellschaftliche Gruppen haben Mitglieder des Deutschen Bundestages eindringlich aufgefordert, eine Enquete-Kommission einzurichten, die Ziele und Wege für eine menschenrechtskonforme Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erarbeitet. 

Am 5. Mai 2022, dem Europäischen Protesttag der Menschen mit Behinderungen, hat sich auch das Bündnis „Eine für alle - die inklusive Schule für die Demokratie“ gegenüber den Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag schriftlich für eine Enquete-Kommission eingesetzt. Dem Bündnis gehören die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule e.V. (GGG), der Grundschulverband e.V. (GSV), die Aktion Humane Schule, das NRW-Bündnis „Eine Schule für alle“ und der Verein „Politik gegen Aussonderung - Koalition für Integration und Inklusion“ e.V. an.

Konventionswidrige Umsetzung
Das Bündnis kritisiert, „dass mit der konventionswidrigen Einführung des sog. Elternwahlrechts das segregierte Förderschulsystem sich erhalten kann und sogar ausgebaut wird“. Inklusive Schulentwicklung werde nur vorgetäuscht. Der Anstieg der Inklusionsquoten sei darauf zurückzuführen, dass bei immer mehr Kindern im allgemeinen Schulsystem ein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert wird. Er gehe nicht mit einer Verminderung der Exklusionsquoten einher, wie die UN-BRK es fordert. Die Fehlentwicklung ist aus Sicht des Bündnisses „auch darin begründet, dass die Bundesländer in dem Widerspruch verharren, inklusive Bildung in einem Schulwesen zu realisieren, das auf Leistungshomogenität und Leistungsselektion angelegt ist“.

Versagen der Bundesregierung
Hintergrund für den Appell an den Bundestag ist das Versagen der Bundesregierung. In Artikel 4 UN-BRK hat sich die Bundesregierung mit der Ratifizierung der UN-Konvention dazu verpflichtet, „Handlungen oder Praktiken, die mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind, zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass die staatlichen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit diesem Übereinkommen handeln“. 

In der Amtszeit von Angela Merkel hat die Bundesregierung genau dies nicht getan und damit gegen die Konvention verstoßen. Sie hat alle völkerrechtlichen Hinweise ignoriert und die Umsetzung der UN-BRK den Bundesländern überlassen, die sich ihrerseits in der Kultusministerkonferenz (KMK) schon 2010 konventionswidrig für den Strukturerhalt des selektiven und segregierten Schulwesens entschieden hatten.

2015 hatte der zuständige UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) in seinen Empfehlungen zum ersten Staatenbericht Deutschlands auf die Gesamtverantwortung der Bundesregierung für die Implementierung des Übereinkommens ausdrücklich hingewiesen. Bezogen auf die Umsetzung von Artikel 24 mahnte er an, „im Interesse der Inklusion das segregierte Schulwesen zurückzubauen“. Ebenfalls 2015 hat der UN- Fachausschuss in seinem Kommentar zum Recht auf inklusive Bildung zudem eindeutig klar gemacht, dass es kein Elternwahlrecht gibt und der Erhalt des Förderschulsystems nicht mit der Konvention vereinbar ist. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte verweist regelmäßig in ihrer Funktion als unabhängige Beratungsstelle für die Umsetzung der UN-BRK auf die eklatanten Umsetzungsdefizite in den Bundesländern.

Bundestag in der Verantwortung 
Es gibt keine Hinweise, dass die jetzige Bundesregierung unter dem Druck multipler Krisen sich auch noch mit der KMK und den Bundesländern über die menschenrechtskonforme Umsetzung der UN-BRK auseinandersetzen will, zumal die FDP als Koalitionspartner entschieden für den Erhalt des Förderschulsystems eintritt. Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Legislative, mit einer geeigneten politischen Initiative endlich die Weichen für eine menschenrechtliche und bildungspolitische Kurskorrektur zu stellen.

Die Enquete-Kommission gibt die Möglichkeit dazu. Nach § 56 seiner Geschäftsordnung kann der Bundestag „zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe“ eine Enquete-Kommission einrichten. Menschenrechtsexpert:innen, Vertreter:innen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft mit Kenntnissen und Erfahrungen im Bereich schulischer Inklusion können der Politik wegweisende Impulse und Handlungsstrategien für Umsetzungsschritte liefern.  

Noch keine Einigung im Bundestag 
Von den Fraktionen CDU, FDP und Die Linke liegen dem Bündnis auf die Forderung nach einer Enquete-Kommission keine Antworten vor. Bei CDU und FDP darf angenommen werden, dass sie damit ihr politisches Desinteresse an der Auseinandersetzung über eine menschenrechtskonforme inklusive Schulentwicklung ausdrücken. Im niedersächsischen Landtagswahlkampf haben beide Parteien mit dem Erhalt des Förderschulsystems zu punkten versucht. Die CDU schreckte nicht davor zurück, dass Argument des Kindeswohls missbräuchlich gegen Inklusion auszuspielen.

Ausweichend und enttäuschend ist die Antwort der SPD ausgefallen. Sie sieht in der Enquete-Kommission keine Möglichkeit zur konkreten Problemlösung. Es gäbe kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem, und das wiederum sieht sie in der bildungspolitischen Zuständigkeit und Verantwortung der Bundesländer. 

Lediglich Corinna Rüffer, Berichterstatterin für Behinderten- und Inklusionspolitik der Grünen Bundestagsfraktion, teilt uneingeschränkt die Kritik des Bündnisses an der bildungspolitischen Umsetzung der UN-BRK und macht sich für die Einrichtung der Enquete-Kommission stark. Da aus Kapazitätsgründen jedoch die Zahl der Enquete-Kommissionen in einer Legislaturperiode begrenzt sei, prüfe man innerhalb der Grünen Fraktion und mit den Koalitionspartnern, welche Themen in einer Enquete-Kommission bearbeitet werden sollen, so Rüffer. 

Verantwortung übernehmen!
Die Grünen haben die Forderung nach einer Enquete-Kommission zur UN-BRK schon in ihrem Bundestagswahlprogramm verankert. Verfolgt die Fraktion dieses Ziel, bedarf sie nicht zwingend der kompletten Zustimmung innerhalb der Koalitionsfraktionen. Es braucht für die Einrichtung der Enquete-Kommission nur ein Viertel der 736 Mitglieder des derzeitigen Bundestages, die sich nicht vor den menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der UN-BRK wegducken. 

Eine aktuelle wissenschaftliche Studie zur schulischen Umsetzung der UN-BRK in den deutschen Bundesländern kommt zu dem Ergebnis, dass es „ernstzunehmende Hinweise auf eine „systematische“ Verletzung des Konventionsrechts aus Art. 24 UN-BRK“ in sieben Bundesländern gibt. UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung und für die Rechte von Menschen mit Behinderungen sahen sich 2021 wegen einer schwerwiegenden Verletzung der UN-BRK in Rheinland-Pfalz zur Intervention veranlasst.

Wie lange wollen Mitglieder des Bundestages, die der Demokratie und den Menschenrechten verpflichtet sind, unbeteiligt zuschauen und sich vor ihrer Verantwortung drücken? Menschenrechtskonforme Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung ist der Weg zu Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit, die wir – wie der aktuelle IQB Bildungstrend ausweist –  in Deutschland bis heute vermissen.

Brigitte Schumann       (10/22)