Ein Rechtsgutachten verleiht den Kindern mit Handikaps viel weiter gehende Rechte als bisher angenommen. Der Völkerrechtler Eibe Riedel kommt in dem Papier, das der taz vorliegt, zu dem Schluss, dass behinderte Kinder nur in Ausnahmefällen vom Besuch der allgemeinbildenden Schule abgehalten werden dürfen. Bislang ist aber die Regel in Deutschland, das ein einzigartiges getrenntes Sonderschulwesen betreibt, in dem über 400.000 Schüler von Regelschulen ausgeschlossen sind.
In dem Gutachten werden die Bundesländer praktisch als Schurkenstaaten gesehen, weil sie die Menschenrechte behinderter Kinder verletzen. "Entgegen häufiger Praxis ist der Regelschule ein grundsätzlicher Vorrang einzuräumen", heißt es in der vorläufigen Fassung des Gutachtens, das am Donnerstag in Berlin vorgestellt wird. Und weiter: "Die staatliche Befugnis, das Kind gegen dessen bzw. gegen den Willen seiner Sorgeberechtigten der Sonderschule zuzuweisen, ist abzuschaffen."