SPD Programm "Gemeinschaftsschule" - quo vadis?

Information der Gesamtschulstiftung in der GGG

I SPD Programm „Gemeinschaftsschule“ - quo vadis?

Die SPD NRW spricht vom längeren gemeinsamen Lernen und hat im Parteiprogramm und nun auch im Wahlprogramm als einzige schulpolitische Vorstellung dazu die Gemeinschaftsschule festgeschrieben. Dieser Begriff steht in verschiedenen Bundesländern für verschiedene Inhalte und deshalb ist es nötig, die NRW Variante genauer zu betrachten. Die folgende Darstellung entspricht dem Wahlprogramm und den Äußerungen von Frau Kraft im Studio Dumont (Köln) am 21.4.10 und im WDR-Duell mit Rüttgers am 26.4.10.

1. Die Gemeinschaftsschule vereint Gymnasium, Realschule und Hauptschule unter einem Dach, unter einer Schulleitung.

2. In der 5. und 6. Klasse sollen die SchülerInnen gemeinsam lernen.

3. Ab der 7. Klasse können Klassen für die drei Schulformen Gymnasium, Realschule, Hauptschule gebildet werden.
Kommentar: Dies wäre das Modell einer kooperativen Gesamtschule, wie es bereits seit Jahrzehnten in Hessen und Niedersachsen existiert. Die Aufteilungen sind sehr stabil, nur wenige dieser Schulen haben die Klassen integriert.
Am Ende der 6. Klasse müsste dann eine Schulformempfehlung stehen. Die SPD will die verpflichtenden Empfehlungen abschaffen, die Eltern sollen entscheiden.

1. Frage: Was geschieht, wenn sich niemand für die Hauptschule entscheidet? Enthält die Gemeinschaftsschule dann nur Gymnasium und Realschule? Und wenn alle zum Gymnasium wollen, nur Gymnasium, und muss das „Gesamtgymnasium“ dann alle Schülerinnen bis zur 10. Klasse behalten?

2. Frage: Was geschieht mit behinderten SchülerInnen? Wird eine 4. Säule „Förderschule“ gebildet oder wo findet Inklusion statt?

4. Als Vorzug dieses Modells der drei Schulformen ab der 7. Klasse wird die Durchlässigkeit gepriesen: Je nach Leistung pro Fach können die SchülerInnen die Gymnasialklasse oder die Realschulklasse oder Hauptschulklasse im gleichen Gebäude besuchen. So will die SPD die große Zahl der Absteiger verringern.
Kommentar: Der Besuch verschiedener Leistungsniveaus je nach Fachleistung war eine Uridee der Gesamtschulen ab 1968. Sie hat sich in der Praxis nicht bewährt, weil durch den Wechsel der Bezugsgruppen der soziale Zusammenhang verloren geht und SchülerInnen die Orientierung verlieren. Vor allem schwächere Schülerinnen kommen nicht zurecht, brauchen stabile Lerngruppen. Nach heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen ist gemeinsames Lernen in heterogenen Schülergruppen der Aufteilung nach Fachleistung überlegen. Die nordischen Länder haben diese Aufteilung bereits in den 80er Jahren abgeschafft.

5. Die Gemeinschaftsschule kann auch nach Willen von Eltern, Schule und Gemeinde ab 7. Klasse integriert oder mit Fachleistungskursen weiterlaufen.
Kommentar: Wenn Eltern ihr Kind an einer Schule anmelden, wollen sie in der Regel wissen, wie es mit der Schule nach der 6. Klasse weitergeht. Bei Neugründungen von Gesamtschulen ist das der Fall. Bei Gemeinschaftsschulen ist alles offen.
Unklar ist, ob in jeder 6. Klasse die Eltern, Schule und Gemeinde neu entscheiden, wie es ab 7 weitergeht, oder ob der erste Jahrgang auch für die Zukunft entscheidet.
Bei Entscheidungen vor Ort während der Unterstufe besteht die Gefahr, dass man den bildungspolitischen Schulkampf in jede Gemeinschaftsschule hineinträgt und Unfrieden in der Schulgemeinde entsteht. Ggf. melden enttäuschte Eltern ihre Kinder wieder ab.

6. Im Wahlprogramm werden die Gesamtschulen praktisch nicht mehr erwähnt. In einer Diskussionsveranstaltung hat Frau Kraft auf die Frage nach der Neugründung von Gesamtschulen geantwortet, das seien ja dann Gemeinschaftsschulen, man müsste nur das Namensschild austauschen.
Kommentar: Der Name Gesamtschule steht heute für ein integriertes Programm, ggf. mit Fachleistungskursen in den Hauptfächern. Wenn nur das Namenschild ausgetauscht wird und alles Gemeinschaftsschule heißt, ist nicht mehr klar, was hinter der Fassade stattfindet. Ein vernünftiger Vorschlag wäre, die integrierte Form Gesamtschule zu nennen und die kooperative Form Gemeinschaftsschule. Dann wissen alle, woran sie sind. Wenn Elterninitiativen oder Gemeinden Gesamtschulen errichten wollen, sprechen sie sich von vornherein für eine integrierte Schule aus. Das muss möglich sein.

1. Frage: Welche Stellung kommt in diesem Programm der Gesamtschule zu? Wird sie als störendes Element auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule gesehen oder als Modell für längeres gemeinsames Lernen bis zum 10. Schuljahr?

2. Frau Kraft bezieht sich immer wieder auf Schleswig-Holstein. Dort müssen alle Gesamtschulen ab 1.9.2010 Gemeinschaftsschulen heißen, was mit massiven Sparmaßnahmen und Verschlechterungen verbunden ist (vgl. folgenden Text). Was meint Frau Kraft mit dieser Aussage?

II. SPD-Vorbild „Gemeinschaftsschule in Schleswig-Holstein“: (k)eine Perspektive für NRW?

SPD-Spitzenkandidatin Hannelore Kraft bezieht sich in öffentlichen Diskussionen (z.B. WDR 27.4.10) auf die Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein als positives Beispiel: „Wir machen es so wie in Schleswig-Holstein“
Die Gesamtschulstiftung hat nachgefragt: wie machen es die Schleswig-Holsteiner?
Der Landesvorsitzende der GGG Schleswig-Holstein, Dieter Zielinski, schreibt uns dazu am 30. April eine Stellungnahme, die erschreckend klar macht, was die Gesamtschulen von einer Partei erwarten können, die Gemeinschaftsschulen einführen will. Wir geben sein Schreiben auszugsweise wieder:
„Zunächst ist die Bezeichnung Gemeinschaftsschule(1) ein Etikett, von dem man sich nicht blenden lassen sollte. Die Absicht, die ursprünglich hinter der Einführung von Gemeinschaftsschulen stand, zielte in die richtige Richtung. Mehr gemeinsames Lernen für möglichst viele Schülerinnen und Schüler. Im offiziellen Bildungsportal der Landesregierung heißt es dazu:
„Länger gemeinsam lernen - das ist seit 2007 in Schleswig-Holstein möglich. In dieser Schulart werden die Schülerinnen und Schüler von Jahrgang 5 bis Jahrgang 10 unter einem Dach zum Hauptschulabschluss, zum Mittleren Abschluss oder zum Übergang auf die gymnasiale Oberstufe geführt.……..
Durch differenzierte Leistungsanforderungen im gemeinsamen Unterricht wird auf die individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler eingegangen - und Unter- oder Überforderung vermieden. Über die geeigneten Formen innerer und auch äußerer Fachleistungsdifferenzierung entscheidet die jeweilige Schule. So können beispielsweise klassen- und jahrgangsübergreifende Lerngruppen gebildet werden. „
Grundlage für die Arbeit an Gemeinschaftsschulen ist der § 43 unseres Schulgesetzes, das nach einem Schulkompromiss zwischen den Koalitionspartnern CDU und SPD unter der damaligen Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave verabschiedet wurde…….

Zum Kompromiss der großen Koalition gehörte auch, dass sich alle bestehenden Haupt- und Realschulen zu Regional(2)- oder Gemeinschaftsschulen umbilden und die Gesamtschulen sich spätestens zum Schuljahr 2010/2011 zu einer Gemeinschaftsschule weiter entwickeln sollten (was sie in der Regel bis auf den Namen ja schon waren). Dies führte dazu, dass es mit Abschluss des Umstrukturierungsprozesses zu Beginn des nächsten Schuljahres 63 Regionalschulen, 136 Gemeinschaftsschulen und 99 Gymnasien in Schleswig-Holstein geben wird. Die Regionalschulen scheinen allerdings von den Eltern eher gemieden zu werden.

So weit könnte noch alles in Ordnung sein. Doch jetzt kommen die Probleme:

1.Die Unterrichtsversorgung für die neuen Gemeinschaftsschulen wird sich mit der Einführung einer neuen Kontingentstundentafel im Vergleich mit den bisherigen Gesamtschulen dramatisch verschlechtern. Dies trifft insbesondere den Bereich der Förderstunden. Von daher ist es verständlich, dass sich keine der Gesamtschulen vor der Pflichtumwandlung von sich aus in eine Gemeinschaftsschule umgewandelt hat.

2.Ein neuer Pflichtstundenerlass, der mit Beginn des nächsten Schuljahres in Kraft treten soll, führt zu einer Arbeitszeitverlängerung von 1,5 Unterrichtsstunden für ehemalige Gesamtschullehrkräfte (bisher 25,5 Stunden/künftig 27 Stunden). Gymnasiale Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen sind nicht mehr denjenigen an Gymnasien gleichgestellt. Die reduzierte Unterrichtsverpflichtung für die gymnasialen Lehrkräfte an Gymnasien(25,5 Stunden) gilt an Gemeinschaftsschulen nur dann, wenn die Lehrkraft mit mindestens 30% ihrer Unterrichtsverpflichtung auch in der Oberstufe eingesetzt ist.

3.Letzteres ist eine gravierende Benachteiligung , da die meisten Gemeinschaftsschulen wahrscheinlich keine eigene Oberstufe haben dürfen, da der neue Schulgesetzentwurf vorsieht, dass eine solche nur bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses eingerichtet werden darf, das nicht durch Aufnahme an einer anderen Oberstufe gedeckt werden kann(3). Dies dürfte dazu führen, dass es künftig schwierig wird, auch gymnasiale Lehrkräfte für die Arbeit an den Gemeinschaftsschulen zu gewinnen.

4.Hinzu kommt, dass der Minister beabsichtigt, 350 Stellen aus anderen Schulen (gemeint sind Regional- und Gemeinschaftsschulen) an die Gymnasien zu übertragen (Reform von G8, doch das ist eine andere Geschichte)……….
Zusammengefasst kann ich sagen, dass wir mit dieser Entwicklung überhaupt nicht zufrieden sein können. Wir befürchten, dass wir mit den teilweise schon umgesetzten und geplanten Rahmenbedingungen nicht mehr die Qualität an schulischer Arbeit umsetzen können, die wir für erforderlich halten. So kann man eine Schulform auch diskreditieren.
Ihr seht, dass es Sinn macht, ein wenig hinter das Etikett zu schauen.“

Die GEW Schleswig-Holstein teilt dazu in einer Email vom 27.4.2010 mit, dass die inzwischen aus CDU und FDP bestehende Landesregierung „schulartbezogene Klassen an Regional- und Gemeinschaftsschulen“ vorsieht. Das ´heilige` dreigliedrige Schulsystem soll so durch die Hintertür wieder eingeführt werden.“

Kommentar: Zuerst werden die Gesamtschulen von einer großen Koalition zu verschlechterten Bedingungen zwangsweise in Gemeinschaftsschulen umgewandelt. Mit ihrem Namen verlieren sie auch ihre Identität als Modelle für integrierte Schulen für alle Kinder. Sie sind von außen nicht mehr von kooperativen Gemeinschaftsschulen zu unterscheiden. Eine konservative Mehrheit kann sie so in dreigliedrige Systeme zurückverwandeln.

Unsere Forderung: Erhalt und Ausbau der Gesamtschulen, solange nicht das gesamte Schulsystem in eine gemeinsame integrierte Schule für alle Kinder umgewandelt ist.

Für die Gesamtschulstiftung: Ingrid Wenzler, Michael Fink, Armin Ratzki, Antje Hammoud, Anne Ratzki

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1.) zu der man sich durchgerungen hatte, weil man glaubte, mit der Bezeichnung Gesamtschule keine Mehrheit hinter sich zu bekommen

2.) Die Regionalschule umfasst die Jahrgangsstufe 5 bis 10 und sieht eine gemeinsame Orientierungsstufe (Jahrgangsstufe 5 und 6) für alle Schülerinnen und Schüler vor. Am Ende der Jahrgangsstufe 6 werden die Kinder den Bildungsgängen zum Hauptschulabschluss oder zum Realschulabschluss zugeordnet. In den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch wird auf unterschiedlichen Anforderungsebenen unterrichtet, in den anderen Fächern und im Wahlpflichtbereich ist gemeinsamer Unterricht möglich.

3.) Die bestehenden Oberstufen der Gesamtschulen (fast alle haben sie) sollen nicht angetastet werden.

 

 

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